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BVerwG, 10.04.1989 - 6 B 42.88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Entscheidung über die Verfahrenskosten nach Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung - Merkmal eines außerhalb der Einflusssphäre des Klägers liegenden objektiv ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 17.02.1988 - 2 VG A 97/85
- VG Stade, 13.04.1988 - 2 VG A 97/85
- BVerwG, 10.04.1989 - 6 B 42.88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 6 B 42.88
Der Erledigungserklärung des Klägers nach dem klagabweisenden Urteil vom 17. Februar 1988 lag nicht ein außerhalb der Einflußsphäre des Klägers liegendes objektiv feststellbares erledigendes Ereignis zugrunde (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - ; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - ), vielmehr war hier lediglich das subjektive Motiv des Klägers für die Weiterverfolgung seines Begehrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entfallen, was ihn zur Rücknahme seines Antrages sowie zu der Erklärung der Erledigung der Hauptsache veranlaßte. - BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.04.1989 - 6 B 42.88
Der Erledigungserklärung des Klägers nach dem klagabweisenden Urteil vom 17. Februar 1988 lag nicht ein außerhalb der Einflußsphäre des Klägers liegendes objektiv feststellbares erledigendes Ereignis zugrunde (vgl. Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - ; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG 1 WB 173.72 - ), vielmehr war hier lediglich das subjektive Motiv des Klägers für die Weiterverfolgung seines Begehrens auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer entfallen, was ihn zur Rücknahme seines Antrages sowie zu der Erklärung der Erledigung der Hauptsache veranlaßte.
- BVerwG, 29.01.1993 - 9 C 41.92
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
Unter diesen Umständen kommt die Erledigungserklärung der Klägerin zu 1 einer Klagerücknahme gleich; dem entspricht es, ihr in analoger Anwendung des § 155 Abs. 2 VwGO aus Billigkeitsgründen die gesamten Verfahrenskosten, soweit sie in dem von ihr geführten Rechtsstreit gegen die Landeshauptstadt München entstanden sind, aufzuerlegen (vgl. Beschluß vom 10. April 1989 - BVerwG 6 B 42.88 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 81).